Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anbieter

Thomas Heindl (Einzelunternehmer)
Donau-City-Straße 3, 1220 Wien, Österreich
E-Mail: contact@aiagent.engineer
UID: ATU65424347
Marke/Website: AIAgent.engineer

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung
zwischen Thomas Heindl (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden im Zusammenhang mit der
Erbringung von Leistungen im Bereich der Entwicklung, Implementierung und des Betriebs
kundenspezifischer KI-/AI-Agenten-Systeme.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen des Anbieters gegenüber
    seinen Kunden. Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
  2. Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer
    im Sinne des § 1 UGB bzw. des § 1 KSchG. Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG
    sind vom Vertragsabschluss ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, dass
    er den Vertrag in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit abschließt.
  3. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des
    Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung
    ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis
    entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
  4. Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen und
    Projektverträge) haben im Zweifel Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung, Implementierung und der Betrieb
    kundenspezifischer KI-/AI-Agenten-Systeme sowie damit verbundene Beratungsleistungen und
    die laufende Betreuung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot,
    der Leistungsbeschreibung bzw. dem Projektvertrag.
  2. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, schuldet der Anbieter ein
    fachgerechtes Bemühen (Dienstleistung), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen
    Erfolg. Ob die Leistung als Werk- oder Dienstvertrag zu qualifizieren ist, richtet sich
    nach der konkreten Vereinbarung im Einzelfall.
  3. KI-/AI-Agenten-Systeme beruhen auf Modellen, die probabilistische Ergebnisse liefern.
    Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ergebnisse solcher Systeme fehlerhaft,
    unvollständig oder unerwartet sein können und einer angemessenen fachlichen Kontrolle durch
    den Kunden bedürfen. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit generierter Ausgaben wird
    nicht übernommen.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen geeigneter Subunternehmer
    und Dritter (insbesondere Anbieter von Modell-, Hosting- und Infrastrukturdiensten) zu
    bedienen. Die Verfügbarkeit und die Bedingungen solcher Drittanbieterdienste liegen außerhalb
    des Einflussbereichs des Anbieters.
  5. Leistungsänderungen und -erweiterungen (Change Requests) bedürfen einer gesonderten
    Vereinbarung und werden, soweit nicht anders geregelt, gesondert vergütet.

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebote des Anbieters sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet,
    freibleibend und unverbindlich. Sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits
    ein Angebot abzugeben.
  2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters, durch
    beiderseitige Unterzeichnung eines Angebots bzw. Projektvertrages oder durch den Beginn der
    Leistungserbringung durch den Anbieter zustande.
  3. Als Schriftform im Sinne dieser AGB gilt auch die Kommunikation per E-Mail, soweit nicht
    ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist.
  4. Angaben in Prospekten, Präsentationen und sonstigen Unterlagen sind nur verbindlich,
    soweit sie ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen
    Informationen, Daten, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form
    kostenlos zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere Zugänge zu den relevanten Systemen, Daten
    und Schnittstellen.
  2. Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson mit ausreichender fachlicher
    Kompetenz und Entscheidungsbefugnis sowie eine Vertretung. Erklärungen dieser Ansprechperson
    im Projektzusammenhang gelten als für den Kunden verbindlich.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Bereitstellung und Verarbeitung der überlassenen
    Daten berechtigt ist und dass durch deren Nutzung durch den Anbieter keine Rechte Dritter
    (insbesondere Urheber-, Datenschutz- oder Geheimhaltungsrechte) verletzt werden. Der Kunde
    hält den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
  4. Der Kunde prüft die Zwischen- und Endergebnisse unverzüglich und erteilt erforderliche
    Freigaben, Rückmeldungen und Entscheidungen ohne schuldhafte Verzögerung.
  5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht
    ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Dem Anbieter entstehende
    Mehraufwände und Nachteile (insbesondere Wartezeiten und Wiederholungsaufwände) trägt der
    Kunde; sie werden nach Zeitaufwand zu den vereinbarten Sätzen vergütet.

§ 5 Pilotprojekt und Modell „Zahlung nur bei Erfolg“

  1. Der Anbieter kann dem Kunden ein Pilotprojekt nach dem Modell „Zahlung nur bei Erfolg“
    anbieten. In diesem Fall wird das vereinbarte Erfolgshonorar nur dann fällig, wenn die zuvor
    festgelegten Erfolgskriterien erfüllt sind.
  2. Die Erfolgskriterien, der Prüfmaßstab, das Prüfverfahren, der Prüfzeitraum sowie die Höhe
    des Erfolgshonorars sind vor Beginn des Pilotprojekts schriftlich und
    eindeutig festzulegen. Ohne eine solche vorherige schriftliche Vereinbarung gelten die
    Leistungen als regulär entgeltlich nach § 6.
  3. Die Feststellung des Erfolgseintritts erfolgt anhand der vereinbarten, objektiv messbaren
    Kriterien. Sind die Erfolgskriterien aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat
    (insbesondere unzureichende Mitwirkung des Kunden gemäß § 4, mangelhafte oder unzureichende
    Datenlage, nachträgliche Änderung der Anforderungen), nicht messbar oder nicht erreichbar,
    gilt das Erfolgshonorar als verdient bzw. sind die tatsächlich erbrachten Leistungen nach
    Aufwand zu vergüten.
  4. Auch im Pilot-Modell hat der Kunde die für die Leistungserbringung notwendigen fremden
    Kosten (insbesondere Kosten für Modell-, Hosting- und Infrastrukturdienste Dritter) zu
    tragen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Solche Kosten sind vom Modell
    „Zahlung nur bei Erfolg“ nicht umfasst.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen
    Umsatzsteuer sowie zuzüglich allfälliger Auslagen und Fremdkosten.
  2. Die Vergütung kann sich insbesondere aus einer einmaligen Einrichtungs- bzw.
    Projektpauschale (Setup) und einer laufenden Vergütung für Betrieb und Betreuung
    (beispielsweise als monatliche Pauschale oder nach Aufwand) zusammensetzen. Die konkrete
    Vergütungsstruktur ergibt sich aus dem Angebot bzw. Projektvertrag.
  3. Soweit eine Vergütung nach Aufwand vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung zu den
    vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätzen. Fahrt-, Reise- und Nebenkosten werden gesondert
    verrechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  4. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
    ohne Abzug zur Zahlung fällig. Laufende Vergütungen werden im Voraus für den jeweiligen
    Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellt.
  5. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen
    Zinssatzes für unternehmensbezogene Geschäfte gemäß § 456 UGB sowie den Ersatz notwendiger
    und zweckentsprechender Betreibungs- und Einbringungskosten (einschließlich der Pauschale
    gemäß § 458 UGB) zu verlangen.
  6. Bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des
    Kunden ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung
    zurückzuhalten bzw. auszusetzen sowie Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.
  7. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
    Gegenforderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur aus demselben
    Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

  1. Vorbehaltlich der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung räumt der Anbieter
    dem Kunden an den eigens für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere den
    konfigurierten KI-/AI-Agenten-Systemen und den zugehörigen individuellen Ergebnissen) das
    für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderliche, nicht ausschließliche,
    zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht ein.
  2. Der Anbieter behält sämtliche Rechte an vorbestehenden und allgemein einsetzbaren
    Bausteinen, Frameworks, Bibliotheken, Werkzeugen, Methoden, Konzepten und wiederverwendbarem
    Know-how („vorbestehende Bausteine“), die er im Rahmen der Leistungserbringung einsetzt oder
    entwickelt. Soweit solche vorbestehenden Bausteine Teil der Arbeitsergebnisse werden, erhält
    der Kunde daran lediglich ein einfaches Nutzungsrecht im zur Nutzung des Ergebnisses
    erforderlichen Umfang.
  3. Rechte an Leistungen und Komponenten Dritter (insbesondere Open-Source-Software sowie
    Modell-, Hosting- und Infrastrukturdiensten) richten sich nach den jeweiligen Lizenz- und
    Nutzungsbedingungen dieser Dritten. Der Kunde erkennt diese Bedingungen an.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, das aus dem Projekt gewonnene allgemeine Know-how sowie die
    vorbestehenden Bausteine für andere Projekte frei zu nutzen, soweit dadurch keine
    Vertraulichkeitspflichten verletzt und keine vertraulichen Daten des Kunden offengelegt
    werden.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte
    widerruflich; eine vertragswidrige Nutzung ist unzulässig.
  6. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz unter Nennung des Namens und des
    Logos zu benennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen
    vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten, nicht an Dritte
    weiterzugeben und ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese
    Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  2. Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung
    (NDA) ab. Deren Regelungen gehen im Kollisionsfall diesen AGB vor.
  3. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO
    verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
    (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO bleibt der Kunde, soweit
    nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.
  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für die Übermittlung und Verarbeitung der von ihm
    bereitgestellten Daten (insbesondere durch beauftragte Modell-, Hosting- und
    Infrastrukturdienste) eine ausreichende datenschutz- und geheimhaltungsrechtliche Grundlage
    besteht.

§ 9 Gewährleistung

  1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Leistungen im Zeitpunkt der Übergabe bzw. Abnahme der
    vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen und fachgerecht erbracht wurden. Ohne
    ausdrückliche Vereinbarung wird keine bestimmte Eigenschaft oder Eignung für einen über den
    vertraglich vorausgesetzten Zweck hinausgehenden Verwendungszweck zugesichert.
  2. Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel
    unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen, verdeckte Mängel unverzüglich
    nach Entdeckung, schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen. § 377 UGB
    (unternehmensrechtliche Rüge- und Untersuchungsobliegenheit) findet Anwendung; unterlässt
    der Kunde die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
  3. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge ist der Anbieter zunächst zur Verbesserung
    oder zum Austausch innerhalb angemessener Frist berechtigt. Erst bei Fehlschlagen der
    Verbesserung stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.
  4. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf vom Kunden bereitgestellten
    Daten, Vorgaben oder Systemen, auf nachträglichen Änderungen durch den Kunden oder Dritte,
    auf unsachgemäßer Nutzung oder auf Störungen von Drittanbieterdiensten beruhen. Ein Mangel
    liegt insbesondere nicht bereits dann vor, wenn ein KI-/AI-System im Einzelfall
    inhaltlich unzutreffende oder unerwartete Ausgaben liefert (§ 2 Abs. 3).
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit gesetzlich zulässig, sechs Monate ab Übergabe
    bzw. Abnahme. Die Vermutungsfrist des § 924 ABGB wird auf drei Monate reduziert. Ein
    Rückgriff gemäß § 933b ABGB bleibt unberührt.

§ 10 Haftung

  1. Der Anbieter haftet dem Kunden für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die
    Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  2. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen,
    Zinsverlusten, Schäden aus Betriebsunterbrechung, Datenverlust, mittelbaren Schäden sowie
    Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  3. Soweit die Haftung des Anbieters dem Grunde nach besteht, ist sie der Höhe nach mit dem
    typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, insgesamt jedoch mit der Höhe des vom Kunden
    für die betroffene Leistung im letzten Vertragsjahr gezahlten Nettoentgelts. Diese
    Begrenzung gilt je Schadensfall bzw. je Vertragsjahr.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des
    Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
    in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  5. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Der
    Anbieter haftet für Datenverlust nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei
    ordnungsgemäßer, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Kunden
    eingetreten wäre.
  6. Der Kunde bleibt für den Einsatz und die Kontrolle der Ergebnisse der KI-/AI-Systeme
    verantwortlich, insbesondere für deren rechtskonforme Verwendung im eigenen Unternehmen. Der
    Anbieter haftet nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen, die der Kunde auf Grundlage der
    Systemausgaben trifft.
  7. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von
    einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

§ 11 Laufzeit und Kündigung der laufenden Betreuung

  1. Verträge über die laufende Betreuung und den laufenden Betrieb werden, sofern nicht anders
    vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann der Vertrag über die laufende Betreuung von
    beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines
    Kalendermonats schriftlich ordentlich gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein
    wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug des
    Kunden, bei schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten oder bei Insolvenz des
    Kunden vor.
  4. Bereits erbrachte Leistungen sind bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu vergüten. Im Voraus
    bezahlte Entgelte für nicht mehr erbrachte Leistungen werden anteilig rückerstattet, soweit
    die Beendigung nicht vom Kunden zu vertreten ist.
  5. Nach Vertragsbeendigung unterstützt der Anbieter den Kunden auf dessen Wunsch bei einer
    geordneten Übergabe (insbesondere Datenexport) gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand,
    soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 12 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistungserbringung wesentlich erschweren
    oder unmöglich machen, entbinden ihn für die Dauer der Störung von der Pflicht zur
    rechtzeitigen Leistung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Epidemien und
    Pandemien, Krieg, Terror, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Energie- und
    Netzausfälle sowie Ausfälle oder Störungen von Drittanbieterdiensten (insbesondere Modell-,
    Hosting- und Infrastrukturdiensten), die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
  2. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen
    Anlaufzeit. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt
    und voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt.
  3. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen
    Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils schriftlich zurückzutreten bzw. zu
    kündigen. Schadenersatzansprüche wegen der Verzögerung sind ausgeschlossen.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie das Abgehen vom Schriftformerfordernis
    bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher
    Zustimmung des Anbieters an Dritte übertragen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam
    oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
    Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt
    eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung in
    rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für allfällige
    Regelungslücken.
  4. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des
    internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  5. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
    diesem Vertrag wird das für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständige Gericht vereinbart. Der
    Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand
    zu klagen.
  6. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters in Wien.

Stand: Juli 2026